Was ist neu

Stand: 04.09.2026

04.09.2026

Eine Frage einsprechen statt tippen

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Ein Druck auf das Mikrofon neben dem Fragefeld genügt, und die gesprochenen Wörter erscheinen schon beim Sprechen im Feld. Ein Pegel am Knopf bewegt sich mit der Stimme, so ist zu sehen, dass das Mikrofon wirklich hört.

02.09.2026

Eine Antwort als PDF oder Word speichern

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Jede Antwort lässt sich als PDF oder als Word-Dokument sichern, mit den Fundstellen und dem Rechtsstand, die auch am Bildschirm stehen.

Den ganzen Verlauf als eine Datei speichern

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Nicht nur die einzelne Antwort, auch der gesamte Verlauf lässt sich als ein Dokument sichern, Frage für Frage in der Reihenfolge, in der sie gestellt wurden.

Die Startseite zeigt den echten Bestand

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Die Karten auf der Startseite lesen ihre Zahlen direkt aus dem Index, statt sie im Text mitzuführen. Was dort steht, ist der Bestand, den Juri wirklich kennt.

Zum Gesetzesbestand

Datenschutzerklärung und Impressum in neuer Fassung

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Beide Texte tragen die Fassung vom 2. September 2026, jeder mit seinem eigenen Stand statt eines gemeinsamen Datums.

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27.08.2026

Der Gesetzesbestand liest sich wie eine Bibliothek

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Die Seite mit den erfassten Gesetzen zeigt den ersten Bildschirm sofort und lädt den Rest nach. Jeder Erlass steht mit seinem Rechtsstand und seiner Verbindlichkeit da.

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22.08.2026

Warnung, bevor eine Verlängerung mehr kostet

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Steht bei der nächsten Abbuchung ein höherer Betrag an als beim letzten Mal, sagt das Konto das vorher, nicht erst die Rechnung.

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20.08.2026

Gesetze über ihren Namen finden

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Die Suche erkennt ein Gesetz jetzt auch am vollen Titel und am geläufigen Namen, nicht nur an der Abkürzung.

19.08.2026

Fünf Fragen zum Ausprobieren, ohne Abo

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Wer Juri zum ersten Mal öffnet, hat fünf Fragen frei statt drei. Beim Bezahlen lassen sich ausserdem Gutscheincodes einlösen.

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06.08.2026

Acht Gesetze im Bestand

Gesetzesbestand

Der Startbestand steht: das Zivilrecht, das Arbeitsgesetz mit seinen vier Verordnungen und die beiden Sozialversicherungsgesetze. Jede Antwort wird wörtlich aus diesen Texten belegt.

ABGB, ArG, ArGV I, ArGV II, ArGV III, ArGV V, KVG, UVersG

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